Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Putzfee Sachsenwald

1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma Putzfee Sachsenwald verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma Putzfee Sachsenwald Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.


2. Reinigungspersonal
Die Firma Putzfee Sachsenwald stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Der Firma Putzfee Sachsenwald obliegt es ihr Personal für die Aufträge auszuwählen und diese gegebenenfalls auszutauschen. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma Putzfee Sachsenwald überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Putzfee Sachsenwald. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma Putzfee Sachsenwald eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

3. Reinigungsmittel und Geräte
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel sind in ausreichender Menge auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann die Firma Putzfee Sachsenwald entgeltlich die erforderlichen Reinigungsmittel und Geräte bereitstellen. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

4. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.  
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Aufträge mit einem einmaligen Einsatz sind hiervon befreit. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
Die Stornierung von Aufträgen ist möglich und muss in Textform erfolgen. Der Auftragsbeginn richtet sich nach schriftlicher Mitteilung über den genauen Einsatztermin der Reinigung. Bei Stornierung von beauftragten Dienstleistungen fallen bis eine Woche vor Auftragsbeginn 50% und danach bis zum Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme als Stornogebühren an. Dies gilt auch für Aufträge mit einem einmaligen Einsatz.

5. Pflichten, Erfüllungsgehilfen
Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma Putzfee Sachsenwald in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante, technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.
Putzfee Sachsenwald ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Sie ist berechtigt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sie sichert dabei eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation ihrer Erfüllungsgehilfen zu. Vertragspartner verbleibt jedoch auch in diesem Fall Putzfee Sachsenwald.
Putzfee Sachsenwald erbringt ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständige Unternehmerin.
Für den Fall ihrer Verhinderung wird Putzfee Sachsenwald den Auftraggeber hiervon unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung in Kenntnis setzen.

Findet ein krankheits- oder personell bedingter Ausfall eines Einsatzes statt, so ist die Putzfee Sachsenwald zur Erbringung einer personellen Vertretung und/oder eines Ersatztermines verpflichtet. Nimmt der Auftraggeber den personellen und/oder terminlichen Ersatz nicht wahr, werden 100% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Kann die Putzfee Sachsenwald keinen personellen und/oder terminlichen Ersatz gewährleisten, entfällt der Einsatz für den Auftraggeber unentgeltlich.

6. Gewährleistung / Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma Putzfee Sachsenwald gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Putzfee Sachsenwald eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Wohnungs-/Hausendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Putzfee Sachsenwald. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Putzfee Sachsenwald zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Putzfee Sachsenwald weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Befindet sich Putzfee Sachsenwald in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Putzfee Sachsenwald in Textform eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6a. Ausschluss der Gewährleistung / Sachmängel für Teppiche, Auslegware, Polstermöbel u.ä., Plexiglasreinigung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fensterreinigung / Plissees
Putzfee Sachsenwald bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Auslegware, fest und lose verlegten Teppichen, sowie Polstermöbeln u.ä. Dem Auftraggeber ist bekannt, welche Risiken bei einer Reinigung von Teppichen u.ä. entstehen können (z.B. Verfärbung, Verwellung, Ablösung vom Untergrund etc.).
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Plissees (Innen-Rollos) sehr anfällig sind für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen.
Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens der Putzfee Sachsenwald oder ihrer Mitarbeiter. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber.

7. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Putzfee Sachsenwald herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Putzfee Sachsenwald im Rahmen der Ziffer 14.

8. Unterbrechung der Reinigung
Ein Pausieren der vertraglich vereinbarten Leistungen ist bis zu acht Wochen am Stück im Jahr möglich. Diese Pausen müssen zwei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Ein Leistungsentgelt für Putzfee Sachsenwald beträgt:

- 50% der einzelnen Auftragssumme, bei einer Unterbrechung von bis zu 4 Wochen.
- 100% der einzelnen Auftragssumme, bei einer Unterbrechung von über 4 Wochen.

Das vorgenannte Leistungsentgelt sichert die persönlich zugeteilte Putzfee sowie den regelmäßigen Einsatztermin der Reinigung.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Putzfee Sachsenwald aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, kann der Kunde und die Putzfee Sachsenwald berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Verhinderung des Auftraggebers ist bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Absagen, welche später als 24 Stunden vor Einsatzbeginn erfolgen, werden mit 75% der Summe des Einsatzes in Rechnung gestellt. Wird der Reinigungstermin mehr als zweimal nacheinander abgesagt, behält sich die Putzfee Sachenwald das Recht vor, die vollständige Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Besteht eine ordentliche Vertragskündigung einer Partei, trifft dieser Artikel zum Pausieren der Leistungen (Art. 8) nicht zu.

9. Zahlung des Entgelts
Mit dem Entgelt sind sämtliche Leistungen von Putzfee Sachsenwald aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegolten. Dies gilt auch für sämtliche Ansprüche der von Putzfee Sachsenwald zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Personen. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch der Putzfee Sachsenwald für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Putzfee Sachsenwald ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Putzfee Sachsenwald seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Alle Leistungen der Putzfee Sachsenwald, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Putzfee Sachsenwald erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Leistungen, die von der Firma Putzfee Sachsenwald auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden, werden mit den in der Tarifregelung für das Gebäudereinigerhandwerk festgeschriebenen Aufschlägen berechnet. Vereinbarte Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

9a. Elektronische Rechnungsübermittlung
Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF Format übersandt.

9b. Postalische Rechnungsübermittlung
Wünscht ein Kunde eine Rechnung per Post zu erhalten, werden die postalischen Gebühren separat in der Rechnung aufgeführt und vom Kunden übernommen.

10. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Putzfee Sachsenwald nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma Putzfee Sachsenwald bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Putzfee Sachsenwald bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Putzfee Sachsenwald durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
Die Firma Putzfee Sachsenwald ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Putzfee Sachsenwald den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Putzfee Sachsenwald berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Putzfee Sachsenwald über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Putzfee Sachsenwald berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma Putzfee Sachsenwald Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Putzfee Sachsenwald gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Putzfee Sachsenwald ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Putzfee Sachsenwald berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

11. Preisänderung
Putzfee Sachsenwald ist berechtigt, die Preise nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der tariflichen Entgelte der Mitarbeiter sowie bei einer Erhöhung der Materialkosten.
Die Preisanpassung muss für den Kunden zumutbar sein und ist spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht bei Einzelaufträgen innerhalb der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss.

12. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Putzfee Sachsenwald wird der Vertrag nicht berührt.

13. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

14. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Putzfee Sachsenwald im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Putzfee Sachsenwald Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma Putzfee Sachsenwald auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Putzfee Sachsenwald ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 2.500 für Personenschäden
€ 2.500 für Sachschäden je Schadensfall
€ 2.500 für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 2.500 für Tätigkeitsschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Putzfee Sachsenwald in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

15. Datenschutz
Putzfee Sachsenwald, Inh. Arash Taghipourian Farzinloo, Bergstrasse 7a, 21521 Aumühle erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Putzfee Sachsenwald
Inh.: Arash Taghipourian Farzinloo
Bergstrasse 7a
21521 Aumühle

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Reinbek.

Stand: 18.06.2021